Ernährung als Therapie

Diättherapie:

Eine ernährungstherapeutische Maßnahme (Diättherapie § 43 SGB V) muss ärztlich verordnet sein und wird dann nach Möglichkeit von den Krankenkassen bezuschusst. Eine zugrunde liegende ernährungsabhängige Erkrankung ist Voraussetzung.

Das Formular zur Verordnung Diättherapie können Sie hier downloaden.

Lassen Sie es von Ihrem Arzt ausfüllen.

Ernährungsberatung:
Ernährungsberatung ist präventiv, richtet sich also in erster Linie an Gesunde, die Ihren Ernährungszustand und Allgemeinzustand optimieren bzw, erhalten wollen. Ein Großteil der Krankenkassen beteiligt sich im Rahmen des § 20 SGB V an den Kosten.

Hier können Sie sich den Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen in der aktuellsten Version herunterladen>> Download (PDF)

Die Höhe der Erstattung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Diät- und Ernährungstherapie darf in Deutschland nur von folgenden staatlich anerkannten Berufsgruppen Diätassistenten, Ökotrophologen und Ärzten mit Zusatzausbildung angeboten werden.

Die Berufsbezeichnung Ernährungsberater ist in Deutschland nicht geschützt. Viele Akademien und Fernschulen bieten Lehrgänge an, deren Inhalte keiner Ausbildungsregelung unterliegen. Man kann ein Zertifikat in 4 Tagen erlagen oder auch in 15 Monaten, je nach Institut. Ernährungsberater dürfen lediglich Ernährungsinforation weitergeben, jedoch keine Ernährungstherapie bei Erkrankungen anbieten.